Meine Beratung im Bereich Venture Capital umfasst hauptsächlich die Strukturierung von Finanzierungsrunden. Dabei startet meine Tätigkeit bereits bei der Formulierung der Absichtserklärung. Ich kenne dabei alle gängigen Dienstleister für den Aufbau des Datenraum, der seit einigen Jahren zumeist virtuell aufgebaut und der nachher für den Nachweis der Unterlagen so wichtig ist. An diesen beiden Schritten hängen zumeist die Garantien in den Verträgen und damit die Kernstücke der juristischen Arbeit. Ich berate im Bereich des Venture-Capital seit 1997/1998.
Die Beratung im Venture-Capital ist eine sehr spezifische. Zumeist haben die Firmen zunächst nur wenige Umsätze und sind vor allem mit der technischen Umsetzung oder dem „Roll-out“ ihres Produktes befasst. Trotz der relativ kleinen Unternehmensstruktur sind in der Beratung eine Vielzahl von einzelnen juristischen Gebieten betroffen. So spielt oft das Marken- und Patentrecht, das Steuerrecht aber auch das Handels- und Gesellschaftsrecht eine wichtige Rolle. Häufig werde ich auch gebeten, Neugründungen zu beraten, die bereits am Markt aktiv sind bei denen aber aus unterschiedlichen Gründen eine Finanzierungsrunde gescheitert ist oder verschoben wurde. In solchen Konstellationen wird das der Beratung im Venture Capital schnell eine Beratung im Insolvenzrecht.
Die Beratung im Bereich des Venture Capital ist damit eine sehr umfassende und verschiedene Rechtsgebiete berührende Beratung.
Ich hatte dabei das Privileg, dass ich in den Jahren 2002-2004 die Erstfinanzierungsrunden heute großer Unternehmen wie Elitepartner oder BigPoint begleiten durfte. Aus den damaligen Beratungen sind langjährige Partnerschaften geworden, die in veränderten Konstellationen bis heute andauern.
Meine Leistungen im Einzelnen:
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Anschrift Büro
Matthias Peter Kühnel
Rechtsanwalt & Diplom-Finanzwirt (FH)
Dieselstraße 16, 86368 Gersthofen, Deutschland
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